Obwohl es sicher auch Männer gibt, die ihrerseits durch weibliche Soziopathen geschädigt sind, sind es doch zumeist Frauen, die unwissentlich eine langjährige Beziehung mit einem Soziopathen geführt haben und dann von einem Tag auf den Anderen vor einer äußerst schwierigen Situation stehen, mit der sie zunächst einmal emotional und physisch klarkommen müssen.
Noch fataler ist beim Zerbrechen einer solchen Beziehung allerdings die Situation eines gemeinsamen Kindes. Im Spannungsfeld zwischen Vater und Mutter befindet es sich in einer Zwangslage, die selbst Erwachsene kaum noch überblicken können.
Und leider macht es die deutsche Familienpolitik dem Opfer eines Soziopathen in zunehmendem Maße zu einem Ding der Unmöglichkeit, der modernen „Zwanggemeinschaft aufs Lebenszeit mit einem Soziopathen" zu entfliehen.
Beispielsweise begeht eine Mutter, die nach einer Erfahrung massiver familiärer Gewalt mit ihren Kindern fliehen möchte, um sich und die Kinder vom Soziopathen zu schützen, eine Straftat und wird strafrechtlich verfolgt.
Gerade in jüngerer Zeit tauchten in den Medien Fälle auf, wo Väter in den sozialen Medien eine regelrechte „Hexenjagd“ auf diese Mütter veranstalteten. Dass aber wohl kaum eine Mutter ohne triftigen Grund eine so schwerwiegende Entscheidung trifft, wird ebenso ignoriert, wie das zerstörerische soziopathische Handeln des anderen Elternteils, das sich in diesen Fällen offenbart.
Wie aber sollst du nun mit alldem klar kommen? Wie kannst du diesen ganzen Wahnsinn überleben, der dich jeden Tag aufs Neue glauben macht, dass es wohl ein falscher Film ist, der da vor deinen Augen abläuft, und in dem du selbst eine Hauptrolle spielst?
Die Erfahrungen, die betroffene Frauen mit Familiengerichten, Jugendämtern und Anwälten machen mussten, sind häufig so bizarr, dass man sie kaum glauben mag.
Letzten Endes fühlten Betroffene sich schwierigen Trennungssituationen von den Behörden oft nicht nur im Stich gelassen, sondern es erschien ihnen sogar so, als ob sie als Mutter keine Rechte mehr haben.
Die Ohnmacht gegen ein System, das „lästige“ Mütter einfach „entsorgt“, indem es ihnen in hochstrittigen Fällen das Sorgerecht für ihre eigenen Kinder zu entziehen versucht, lässt verzweifeln.
Wie aber lässt sich all dieser Wahnsinn überleben? Wie kannst du aus einem solchen Kampf Stärke entwickeln, sodass du endlich dein Leben wieder genießen kannst und dadurch die Kraft gewinnst, deinem Kind eine gute Mutter zu sein, damit dieses gesund und selbstbewusst heranwachsen kann?
Der Umgang mit Soziopathen zerrt oft so sehr an den physischen und psychischen Kräften, dass man es irgendwann allein und ohne Hilfe nicht mehr zu schaffen glaubt. Aber gibt es überhaupt Hilfe und wie sieht diese Hilfe au? Wie kann es dir gelingen, trotz des Umgangs mit einem Soziopathen dein Leben wieder zu genießen?
Kein Kampf im Leben ist es schließlich wert, dass du dafür das oberste Gut deines Lebens verlierst, deine persönliche Gesundheit.
Gerichtlich angeordnetes "Wechselmodell" -
die Rache des Soziopathen
Nur leider ist dieser Kampf seit Anfang 2017 in eine neue Phase eingetreten.
Mit der zweifelhaften Entscheidung des BGH (Bundesgerichtshof), das so genannte „Wechselmodell“ – der zwischen den beiden Elternteilen wöchentlich abwechselnde Aufenthalt des Kindes - künftig „im Bedarfsfall“ auch gegen den ausdrücklichen Willen eines Elternteils durchzusetzen, ist Deutschland einen guten Schritt weitergekommen, um die positive Entwicklung und die Zukunft von Trennungskindern und somit auch unserer Gesellschaft noch mehr in Frage zu stellen.
Die BGH-Entscheidung hat insbesondere unter Deutschlands Müttern einen Sturm der Entrüstung entfacht. Sie fühlen sich verständlicherweise vom Staat übergangen und gewissermaßen abgeschafft. Das ist nicht verwunderlich, da die Familienministerin doch Mütterinitiativen von den Sondierungsgesprächen ausgeschlossen hatte, wohingegen sie der Väter-Lobby den Hof gemacht hat.
Angeblich belege ja eine Studie, dass das „Wechselmodell“ sich bewährt habe, weshalb man es zum Regelmodell für Trennungskinder erklären könne.
Was jedoch verschwiegen wird, ist, dass gerade diese Studie in höchstem Maße unwissenschaftlich angelegt war, da sie ausschließlich auf den Aussagen von getrennten Familien beruhte, die sich gemeinsam zu einer Stellungnahme bereit gefunden hatten. Zudem war der der Studie zugrunde liegende repräsentative Querschnitt so dünn, dass von einer wissenschaftlichen Evaluation kaum die Rede sein kann.
Flankiert durch solche diffusen Erkenntnisse stellte der BGH in seiner Entscheidungsbegründung jedenfalls fest, es gebe keinen Grund, weshalb Familiengerichte das „Wechselmodell“ nicht anordnen sollten. Aber natürlich – so fügte der BGH beschwichtigend hinzu - sei ja die Grundvoraussetzung für die Anordnung des „Wechselmodells“ ja noch immer, dass durch die geteilte Betreuung nicht das Kindeswohl gefährdet sei.
Aber was heißt das und wie will ein Richter messen, inwieweit das Kindeswohl von einer solch einschneidenden Maßnahme nicht gefährdet wird? Zumal der Begriff "Kindeswohl" nicht mehr als eine Worthülse ist, der keine klare definition zugrunde liegt. Ist sich die Justiz eigentlich des Umstandes bewusst, wie viele Faktoren dabei berücksichtigt werden müssten?
Und überhaupt: Welches Vertrauen darf man einer solchen Aussage schenken, wo doch staatliche Institutionen in jüngster Vergangenheit bereits oft genug bewiesen haben, dass sie bereits in weniger problematischen Bereichen überfordert sind, wie beispielsweise in der Integrations- oder Schulpolitik. Sollen da Eltern also tatsächlich ihr Kind auf Gedeih und Verderb der staatlichen Entscheidungsgewalt anvertrauen?
Schließlich wird dem Kind durch das „Wechselmodell“ ja der eine stabile Lebensmittelpunkt entzogen, den es hingegen beim so genannten „Residenzmodell“ besitzt, einem Modell, in dessen Rahmen das Kind bei einem Elternteil lebt, während es das andere Elternteil – je nach Verfügung oder Absprache – immerhin jedes zweite Wochenende besucht.
Prinzipiell ist das „Wechselmodell“ keine neue Idee. Seit Jahren existiert es bereits als Möglichkeit für die Betreuung von Kindern nach der elterlichen Trennung. Meistens haben sich allerdings bislang die getrennten Paare gemeinsam für dieses Modell entschieden. Sinnvoll, denn ohne die elterliche Fähigkeit zum gemeinsamen Handeln lässt sich dieses Modell objektiv wohl kaum mit dem Kindeswohl vereinbaren.
Verständlicherweise ist es also äußerst umstritten, ob Gerichte ein solches Modell überhaupt anordnen dürfen, wenn die Eltern miteinander zu keiner Entscheidung kommen können.
Nur Soziopathen sind dazu bereit, ihr Kind dem eigenen Egoismus und Narzissmus zu opfern. Wenn ein Elternteil entgegen dem Wunsch des anderen Elternteils das "Wechselmodell" durchsetzen will, dann ist das nämlich nur durch die folgenden Motive erklärbar:
- Rache am Ex-Partner auf Kosten des Kindes
- Einsparung von Unterhaltszahlungen
- krankhafter Trieb, das eigene Kind in einer seelischen Abhängigkeit zu halten
Die gesellschaftlichen Folgen der BGH-Entscheidung sind heute noch überhaupt nicht absehbar. Eines ist aber unbestreitbar: Im Falle des gerichtlich angeordneten "Wechselmodells" liegt eine moderne von der Justiz sanktionierte Form der Kindeswohlgefährdung vor.
Ist gemeinsames Handeln (un)möglich?
Auch nach der Trennung üben die Eltern in der Regel gemeinsam das Sorgerecht aus. Gerade in strittigen Trennungssituationen entwickelt sich daraus ein kräftezehrendes Schlachtfeld fortdauernder Auseinandersetzungen, die sich oft über die gerichtliche Auseinandersetzung hinaus bis hin zur Volljährigkeit des Kindes fortsetzen.
Hier gilt es nun, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht vom soziopathischen Ex-Partner emotional manipulieren zu lassen. Denn schon die erste sorgerechtliche Auseinandersetzung ist ein Kampf vor Publikum und der Soziopath ist ein meisterhafter Blender und weiß jede Schwachstelle des Gegners zu seinem Vorteil auszunutzen.
Generell sollte man darauf achten, jegliche Kommunikation zu dokumentieren, damit man jederzeit darauf zurück greifen kann und nicht zum Spielball soziopathischer Irrlichterei wird. Der Soziopath mag einem zunächst als übermächtig erscheinen, doch das ist glücklicherweise ein Irrtum. Sein Methodenrepertoire ist begrenzt und mit der Zeit lässt es sich immer besser durchschauen, da sich bestimmte Konfliktsituationen in sorgerechtlichen Auseinandersetzungen immer wiederholen.
Dabei gewinnt man mehr und mehr Fertigkeit darin, den Bewegungsraum des Soziopathen einzuschränken und ihm gemeinsames Handeln aufzuzwingen, wenn es objektiv notwendig ist, wobei letztlich die größte Herausforderung darin besteht, die eigene Subjektivität und die damit verbundenen Emotionen zu beherrschen.